Die Rechtsanwaltskanzlei ist in den Bereichen des nationalen wie internationalen Familien- und Erbrechts, der Gestaltung privater und unternehmerischer Vermögensnachfolgen und des
Immobilienrechts tätig. Die besonderen Qualifikationen in den einschlägigen Rechtsgebieten werden durch die langjährigen Berechtigungen zum Führen der Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht dokumentiert.
Mit welcher Aufgabe Sie uns mandatieren, die Kanzlei gibt sich erst zufrieden, wenn für Sie eine sinnvolle Lösung gefunden und realisiert wird. Aufgrund der fachlichen Kompetenz ist die Kanzlei
von Beginn an in der Lage, zielführende Strategien vorzubereiten, die Ihren Interessen am besten entsprechen. Der Anspruch der Kanzlei besteht darin, Ihnen erstklassige anwaltliche Qualität zu
bieten nebst Zuverlässigkeit und Ergebnisorientierung.
In den maßgeblichen Rechtsgebieten existiert langjährige praktische Erfahrung im Anwaltsbereich und im juristischen Staatsdienst des Freistaats Bayern. Ferner wird einem wissenschaftlichen
Anspruch durch juristische Promotion Rechnung getragen.